ComScout Michael Schmidt
Mecklenburger Str. 6
91126 Schwabach
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Michael Schmidt
Telefon: +49 9122 8859178
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Internet: www.comscout-sc.weebly.com
Steuer-Nr.: 247/269/20873
USt-ID: DE229334510
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma ComScout Michael Schmidt
Stand: 01.2010
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte der Dienstleistungs- und Vermittlungsfirma
ComScout Michael Schmidt
– nachstehend Dienstleister oder Verkäufer genannt –
mit seinen Vertragspartnern
– nachstehend Kunde, Käufer oder Auftraggeber genannt.
Der Kunde, Käufer / Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote des Dienstleisters/Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung einer Leistung, Dienstleistung und oder Ware erklärt der Kunde
verbindlich die bestellte Leistung, Dienstleistung und
oder Ware erwerben zu wollen und die AGBs anzuerkennen.
2.3 Der Dienstleister/Verkäufer handelt nur als Vermittler für Leistungen Dritter,
wie z.B.: Laufzeitverträge von Mobilfunkanbietern oder Montagedienstleistungen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Warenlieferung
kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber
und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines
entsprechenden Vertrages, der Dienstleister/Verkäufer behält sich vor,
das Angebot innerhalb zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot)
zwei Wochen gebunden.
Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn
der Bearbeitung der Bestellung, bzw. der Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
3.2 Technische Änderungen, sowie Änderungen in Abbildungen, Zeichnungen,
Maße, Gewichte, Form, Farbe und sonstige Leistungsdaten
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.4 Der Kunde erklärt sich Einverstanden, dass seine Daten zur
Bestandskundenpflege vom Verkäufer auch nach Abwicklung des
Vertrages verwendet werden können.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf
Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen
- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten- , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der
Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber
erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags
tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
5.4 Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und
Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und
kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen kann.
6.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer, berechtigt von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis
eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
6.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nicht berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.
7.2 Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8.0 Rechte des Kunden wegen Mängeln
8.1 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.2 Im Falle einer Mitteilung des Käufers eines Mangels an einem
Produkt / Ware (Mängelrüge), verlangt der Verkäufer, dass das
mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschliessender Rücksendung
auf Kosten des Käufers an den Verkäufer geschickt wird.
Dem Verkäufer muss mindestens dreimal die Möglichkeit der
Mangelbehebung gewährt werden.
Insbesondere steht dem Käufer ausdrücklich kein sofortiges Recht
auf Wandelung zu.
8.3 Eine Haftung für normale Nutzung ist ausgeschlossen.
8.4 Tritt der Verkäufer als Vermittler für Netzbetreiber (z.B.: Mobilfunk,
Festnetz, Strom) oder andere Betreiber von Plattformen
(z.B.: Ortungssysteme,Kartenlesersysteme) auf, sind Schadenersatzansprüche
aus Lieferung/Leistung des Bestellers gegenüber dem Verkäufer immer
ausgeschlossen und richten sich ausschließlich
an den Netz- oder Plattformbetreiber.
9.0 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht.
10.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwabach
ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
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Stand: 01.2010
1. Geltungsbereich
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– nachstehend Dienstleister oder Verkäufer genannt –
mit seinen Vertragspartnern
– nachstehend Kunde, Käufer oder Auftraggeber genannt.
Der Kunde, Käufer / Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote des Dienstleisters/Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung einer Leistung, Dienstleistung und oder Ware erklärt der Kunde
verbindlich die bestellte Leistung, Dienstleistung und
oder Ware erwerben zu wollen und die AGBs anzuerkennen.
2.3 Der Dienstleister/Verkäufer handelt nur als Vermittler für Leistungen Dritter,
wie z.B.: Laufzeitverträge von Mobilfunkanbietern oder Montagedienstleistungen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Warenlieferung
kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber
und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines
entsprechenden Vertrages, der Dienstleister/Verkäufer behält sich vor,
das Angebot innerhalb zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot)
zwei Wochen gebunden.
Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn
der Bearbeitung der Bestellung, bzw. der Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
3.2 Technische Änderungen, sowie Änderungen in Abbildungen, Zeichnungen,
Maße, Gewichte, Form, Farbe und sonstige Leistungsdaten
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.4 Der Kunde erklärt sich Einverstanden, dass seine Daten zur
Bestandskundenpflege vom Verkäufer auch nach Abwicklung des
Vertrages verwendet werden können.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf
Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen
- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten- , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der
Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber
erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags
tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
5.4 Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und
Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und
kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen kann.
6.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer, berechtigt von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis
eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
6.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nicht berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.
7.2 Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8.0 Rechte des Kunden wegen Mängeln
8.1 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.2 Im Falle einer Mitteilung des Käufers eines Mangels an einem
Produkt / Ware (Mängelrüge), verlangt der Verkäufer, dass das
mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschliessender Rücksendung
auf Kosten des Käufers an den Verkäufer geschickt wird.
Dem Verkäufer muss mindestens dreimal die Möglichkeit der
Mangelbehebung gewährt werden.
Insbesondere steht dem Käufer ausdrücklich kein sofortiges Recht
auf Wandelung zu.
8.3 Eine Haftung für normale Nutzung ist ausgeschlossen.
8.4 Tritt der Verkäufer als Vermittler für Netzbetreiber (z.B.: Mobilfunk,
Festnetz, Strom) oder andere Betreiber von Plattformen
(z.B.: Ortungssysteme,Kartenlesersysteme) auf, sind Schadenersatzansprüche
aus Lieferung/Leistung des Bestellers gegenüber dem Verkäufer immer
ausgeschlossen und richten sich ausschließlich
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9.0 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht.
10.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwabach
ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
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